Interkommunale Zusammenarbeit bei der Planung, Realisierung und Vermarktung von Gewerbegebieten ist nichts Neues, sondern schon vielfach umgesetzt worden. Interkommunale Gewerbegebiete sind von Bund und Ländern gewollt, Raumordnungspläne der meisten Länder fordern sogar aktiv deren Einrichtung. Auch der Entwurf 2020 des Regionalplans OWL benennt mehrere Gewerbe- und Industriestandorte mit regionaler Bedeutung, die in interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Belegenheitskommune und anderen Kommunen zu planen, zu entwicklen und umszusetzen sind.
In ihrem Impulsvortrag ging Frau Rechtsanwältin Daniela Deifuß-Kruse, Fachanwältin für Verwaltungsrecht (BRANDI Rechtsanwälte), auf rechtliche Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten für interkommunale Gewerbegebiete ein und erörterte die Frage, wie Kommunen gemeinsam planerische und finanzielle Ziele realisieren können.